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   VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239   

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https://dejure.org/2007,42130
VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239 (https://dejure.org/2007,42130)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239 (https://dejure.org/2007,42130)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. September 2007 - AN 11 E 07.02239 (https://dejure.org/2007,42130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Umschwung bei Umsetzung - Kammer korrigiert ihre Ansicht zu CC BP!

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    "Competence Center Business Projects"

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239
    Die Grenzen dieses Ermessens sind dadurch gekennzeichnet, dass die Umsetzung generell nicht durch einen Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sein darf und dass das Ermessen durch die besonders gelagerten Verhältnisse des Einzelfalls in unterschiedlichem Maße eingeschränkt sein kann (BVerwG, NJW 1981, 67; NVwZ 1982, 103; 1992, 572 und 1997, 72 sowie Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht = GKÖD & 26 BBG RdNrn.

    Die zwischen den Beteiligten erörterte Frage, ab der Antragsteller im Betrieb Vivento Bereich CC BP in Bonn auch amtsgemäß insbesondere im Hinblick auf die Befristung der Umsetzung beschäftigt wäre, was weitere Tatbestandsvoraussetzung der Umsetzung ist (BVerwG vom 1.8.1995 NVwZ 1997, 72; PWLB 8 26 BBG RdNr. 47), ist daher nicht mehr entscheidungserheblich.

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239
    Zu diesen Tatbestandsvoraussetzungen gehört (begriffsnotwendig) auch, dass neben der Übertragung eines konkretfunktionellen Amts (Dienstpostens) ein abstraktfunktionelles Amt (zu den Begriffen BVerwG vom 22.6.2006 ZBR 2006, 344) bei der Stammbehärde vorhanden sein muss, das im Übrigen dem Beamten aus Gründen der Rechtssicherheit in ausdrücklicher und unmissverständlicher Form zu übertragen ist (BVerwG vom 23.9.2004 NVwZ 2005, 458).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239
    Die Grenzen dieses Ermessens sind dadurch gekennzeichnet, dass die Umsetzung generell nicht durch einen Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sein darf und dass das Ermessen durch die besonders gelagerten Verhältnisse des Einzelfalls in unterschiedlichem Maße eingeschränkt sein kann (BVerwG, NJW 1981, 67; NVwZ 1982, 103; 1992, 572 und 1997, 72 sowie Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht = GKÖD & 26 BBG RdNrn.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239
    Zu diesen Tatbestandsvoraussetzungen gehört (begriffsnotwendig) auch, dass neben der Übertragung eines konkretfunktionellen Amts (Dienstpostens) ein abstraktfunktionelles Amt (zu den Begriffen BVerwG vom 22.6.2006 ZBR 2006, 344) bei der Stammbehärde vorhanden sein muss, das im Übrigen dem Beamten aus Gründen der Rechtssicherheit in ausdrücklicher und unmissverständlicher Form zu übertragen ist (BVerwG vom 23.9.2004 NVwZ 2005, 458).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239
    Die Grenzen dieses Ermessens sind dadurch gekennzeichnet, dass die Umsetzung generell nicht durch einen Ermessensmissbrauch maßgeblich geprägt sein darf und dass das Ermessen durch die besonders gelagerten Verhältnisse des Einzelfalls in unterschiedlichem Maße eingeschränkt sein kann (BVerwG, NJW 1981, 67; NVwZ 1982, 103; 1992, 572 und 1997, 72 sowie Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht = GKÖD & 26 BBG RdNrn.
  • OVG Sachsen, 18.02.2004 - 2 BS 382/03

    Beamtenrecht, Umsetzung, Verwaltungsakt, Ermessensnichtgebrauch,

    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239
    Der hier erhobene Antrag nach $ 123 VwGO ist statthaft (OVG Saarlouis NVwZ 1986, 768; VGH BW vom 12.5.1998, zitiert nach Juris; Sächs OVG DÖD 2004, 225), auch im Übrigen zulässig und in der Fassung der nach 8 88 VwGO sachdienlichen Auslegung dahingehend, der Antragsgegnerin zu untersagen, die angeordnete befristete Umsetzung des Antragstellers in den Betrieb Vivento, Bereich CC BP in Bonn zu vollziehen bis über den Rechtsbehelf des Antragstellers hiergegen rechtskräftig entschieden ist, auch begründet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1985 - 2 B 36/85
    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239
    Der hier erhobene Antrag nach $ 123 VwGO ist statthaft (OVG Saarlouis NVwZ 1986, 768; VGH BW vom 12.5.1998, zitiert nach Juris; Sächs OVG DÖD 2004, 225), auch im Übrigen zulässig und in der Fassung der nach 8 88 VwGO sachdienlichen Auslegung dahingehend, der Antragsgegnerin zu untersagen, die angeordnete befristete Umsetzung des Antragstellers in den Betrieb Vivento, Bereich CC BP in Bonn zu vollziehen bis über den Rechtsbehelf des Antragstellers hiergegen rechtskräftig entschieden ist, auch begründet.
  • VG Ansbach, 18.04.2007 - AN 11 K 06.03833
    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239
    Es wurde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. April 2007 AN 11 K 06.03833 und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. März 2007 Az.: 15 CE 07.296 verwiesen.
  • VGH Bayern, 27.03.2007 - 15 CE 07.296
    Auszug aus VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239
    Es wurde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. April 2007 AN 11 K 06.03833 und den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. März 2007 Az.: 15 CE 07.296 verwiesen.
  • VG Ansbach, 16.01.2008 - AN 11 E 07.03140

    Umsetzung zu Vivento, CCBP Bonn; vorläufiger Rechtsschutz statthaft und im

    Mit Beschluss vom 10.9.2007 (AN 11 E 07.02239) untersagte das Verwaltungsgericht der Antragsgegnerin, die befristete Umsetzung zu vollziehen, bis über den Widerspruch des Antragstellers rechtskräftig entscheiden worden sei.

    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des erkennenden Gerichts im Verfahren AN 11 E 07.02239 stütze, übersehe er, dass es vorliegend - anders als im damaligen Fall - um eine dauerhafte Umsetzung gehe, die auch eine förmliche Dienstpostenübertragung zum Gegenstand habe und keinen nur vorübergehenden Projekteinsatz.

    Hinsichtlich des weiteren Sachvortrags wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der vorgelegten Behördenakte sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren AN 11 S 06.03947 und AN 11 E 07.02239 verwiesen, die der Kammer bei der Entscheidungsfindung vorgelegen haben.

    Ihre Zusage, vor Ergehen einer gerichtlichen Entscheidung keine Vollzugsmaßnahmen gegenüber dem Antragsteller zu ergreifen, bezieht sich allein auf das anhängige Verfahren und steht daher der Eilbedürftigkeit nicht entgegen, ebenso wenig der Umstand, dass der Antragsteller freiwillig seinen Dienst in ... angetreten hat (vgl. hierzu auch den Beschluss der Kammer vom 10.9.2007, AN 11 E 07.02239).

    Die Antragsgegnerin bezeichnet ihre Maßnahme selbst - und in Kenntnis des Beschlusses des VG Ansbach vom 10.9.2007 (AN 11 E 07.02239) - ausdrücklich als Umsetzung und überträgt dem Antragsteller einen "Personalposten", den sie nach ihrem eigenen Vortrag beamtenrechtlich als Dienstposten verstanden wissen will.

  • VG Neustadt, 19.09.2007 - 3 K 123/07
    Sie verletzte da- mit den Anspruch des Klägers auf eine amtsgemäße Beschäftigung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. September 2006 - 10 B 10611/06.OVG - ESOVGRP u. juris; BayVGH a.a.O.; VG Ansbach, Urteile vom 28. März 2007 - AN 11 K 06.00940 - und vom 18. April 2007 - AN 11 K 06.03833 - sowie Beschluss vom 10. September 2007 - AN 11 E 07.02239 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 19. Januar 2006 - Au 2 K 05.316 - juris; VG Hannover, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 A 4312/04 -, juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 L 1171/06 -, BeckRS; a.A.: VG Köln, Beschluss vom 06. Dezember 2006 - 15 L 1238/06 - , juris; VG München, Beschluss vom 09. Januar 2007 - M 5 E 06.4593 -, juris; ).
  • VG Ansbach, 01.08.2008 - AN 11 S 08.01054

    Fragen der Rechtmäßigkeit einer Versetzung von Vivento zu einer anderen

    Gegen die zuletzt von der Antragsgegnerin verfügte Umsetzung zu Vivento CCMB ... hat er erfolgreich vorläufigen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Ansbach (AN 11 E 07.02239) in Anspruch genommen.
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